Die Stromversorger in Deutschland machen sich aktuell für ein Gesetzt stark, dass es ihnen erlaubt die privaten Ladestationen für E-Autos für bis zu zwei Stunden am Tag vom Netz zu nehmen. Hintergrund dieses Vorhabens ist der Schutz der Stromnetze durch Überlastungen.
Spitzenglättung
Durch das Abschalten einzelner Verbraucher betreibt ein Stromversorger nichts anderes als Spitzenglättung. Als eine Spitze bezeichnet ein Stromversorger eine besonders hohe Netzbelastung. Wenn während so einer hohen Netzbelastung nun einzelne Verbraucher abgeschaltet werden, verschwinden auch die Spitzen aus den Lastdiagrammen – sie werden also geglättet. Geräte, die dann von dieser Abschaltung betroffen wären, hätten also keinen Strom mehr. Der Verbraucher könnte, sofern diese Gesetzgebung in Kraft tritt, also mehr oder weniger nicht mehr selbst entscheiden, wann er sein Fahrzeug laden will.
Intelligente Ladestationen
Möglich machen dieses Vorhaben erst die intelligenten Ladestationen für E-Autos. Diese „Wallboxen“ bieten einen so genannten „Remote-Power-Off-Schalter“, was nichts anderes bedeutet, als dass sie sich aus der Ferne ab- bzw. anschalten lassen. Diese Abschaltvorrichtung, speziell nur in den Ladeboxen, erlaubt es den Anbietern erst gezielte Abschaltungen vorzunehmen. Für weitere Haushaltsgeräte ist dies nicht möglich.
Prekär an der Situation ist auch die Tatsache, dass es eine Förderung des Bundes in Höhe von 900 EUR für die intelligenten Wallboxen gibt. Diese Förderung ist allerdings an gewisse Fördervoraussetzungen geknüpft. Eine diese Fördervoraussetzungen ist der „Remote-Power-Off-Schalter“. Ob es einen Zusammenhang zwischen den aktuellen Bestrebungen der Stromversorger und der festgelegten Fördervoraussetzung, die ein solches Vorhaben zweifelsohne begünstigen, gibt, ist allerdings rein spekulativ.
Ziele der Stromversorger
Die Stromversorger schränken ihre Zielgruppe für solche Abschaltungen ein. Die Standardkunden seien nicht betroffen, sondern vielmehr geht es um Kunden mit flexiblen Verbrauchseinrichtungen und einem aktiven Energiemanagementsystem. Zudem seien die Abschaltungen vorhersagbar und damit planbar.
Grundlage für eine gezielte Spitzenglättung ist intelligentes Messsystem bestehend aus einem digitalen Stromzähler und einem so genannten „Smart-Meter-Gateway“. Aus Sicht der Stromversorger sind diese Maßnahmen für ein künftiges digitales und intelligentes Stromnetz wichtige Voraussetzungen. Rechtssicherheit sollte in diesem Bereich so schnell wie möglich Einzug erhalten, damit alle Beteiligten wissen, was erlaubt und was verboten ist. Durch das Drängen auf einen Gesetzentwurf und eine anschließende Gesetzgebung, sind nun Gerichte und auch die gesetzgebenden Organe in Deutschland gezwungen sich mit dem Thema zu befassen.