Quad9 in Störerhaftung – neue Rechtsunsicherheit für DNS-Resolver

Quad9 in Störerhaftung – neue Rechtsunsicherheit für DNS-Resolver

 

Quad9, ein gemeinnütziger Schweizer DNS-Resolver, der einen kostenlosen Dienst anbietet, der die Standard-DNS-Konfiguration eines Internetanbieters oder eines Unternehmens ersetzt, hat gegen eine von Sony Music Deutschland erwirkte einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg Einspruch eingelegt. Die einstweilige Verfügung verpflichtet Quad9 zur Einrichtung von Netzsperren, die einen Präzedenzfall für andere Internetunternehmen schaffen könnten, die in Deutschland und anderen EU-Ländern in Urheberrechtsstreitigkeiten verwickelt sind.

Im Gegensatz zu vielen anderen DNS-Resolver ist der kostenlose Dienst von Quad9 datenschutzfreundlich und schützt vor Phishing- und Malware-Angriffen, indem er keine persönlichen Daten über das Surfverhalten speichert. Quad9 ist nun aufgrund der einstweiligen Verfügung des Landgerichts Hamburg verpflichtet, eine DNS-Sperrung für einen in der einstweiligen Verfügung genannten Domainnamen durchzuführen, der auf eine Website führt, die im Verdacht steht, Links zu urheberrechtlich geschützten Inhalten zu liefern.

In ihrem Kampf gegen Sony wird Quad9 von der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) und dem eco-Verband der Internetwirtschaft (eco.de) unterstützt. Die GFF ist ein gemeinnütziger Verein mit Sitz in Berlin, der 2015 gegründet wurde. Ihr Ziel ist es, eine langfristige Struktur für eine effektive strategische Prozessführung im Bereich der Menschen- und Bürgerrechte in Deutschland und Europa zu schaffen. Die aktuellen Klagen der GFF konzentrieren sich auf den Erhalt der gleichen Freiheit für alle sowie den Schutz der Privatsphäre, der Informationsfreiheit und der Presse.

„Wenn gemeinnützige IT-Sicherheitsprojekte wie Quad9 die Kosten für die Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen tragen müssen, können sie ihre Dienste in Deutschland nicht mehr kostendeckend anbieten“, so GFF-Projektkoordinatorin Julia Reda. „Darunter leidet die IT-Sicherheit aller.“

 

Präzedenzfall für europäische Cybersicherheit

 

„Wir betrachten diesen Fall mit Sony Music als ein viel größeres Problem außerhalb der Mission von Quad9, das Internet sicher zu halten“, sagte John Todd, Geschäftsführer von Quad9. „Das endgültige Ergebnis dieses Urteils wird einen Präzedenzfall für die europäische Cybersicherheit und -politik schaffen. Es geht hier nicht nur um die DNS-Rekursiv-Sicherheitsfunktionen von Quad9; wir glauben, dass dies eine viel breitere Anwendung auf eine breite Palette von Internetdiensten hat, und Dienstanbieter sollten sich über die Auswirkungen eines jeden Ausgangs des Falles im Klaren sein.“

„Der Deutsche Bundestag hat die Störerhaftung für Internetzugangsanbieter schon vor Jahren abgeschafft, um den Betrieb offener WIFIs zu erleichtern“, fügte Reda hinzu. „Die Auffassung des Landgerichts Hamburg, wonach sich DNS-Anbieter wie Quad9 nicht auf diese Haftungsbefreiung berufen können, darf sich auf keinen Fall durchsetzen.“

„Seit der Bekanntgabe des Urteils Ende Juni hat Quad9 erhebliche Unterstützung aus der Internet-Community erhalten, sowohl in Form von öffentlichen Stellungnahmen als auch in Form von Sachleistungen von Partnern, die uns bei unserem Einspruch gegen das Urteil helfen“, fügte John Todd hinzu. „Wir sind der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) besonders dankbar für die hervorragende juristische Unterstützung und laufende Beratung, die sie unserem Anwaltsteam von Rickert Law zukommen lassen konnte.“

 

Die gemeinnützigen Softwares

 

Die Zukunft gemeinnütziger Software ist ständig neuen Attacken ausgesetzt. Nichtsdestotrotz können sich die Programme behaupten, hauptsächlich, weil sie mit einer großen Unterstützung der allgemeinen Nutzer sowie einige Gönner rechnen können. Diese non-profit Firmen sind mittlerweile zu großen Konzernen geworden und stellen somit eine wahrhafte Bedrohung für etablierte Firmen wie Sony zum Beispiel. Bereits in der Vergangenheit ist es zu Konflikten gekommen und diese werde uns sicherlich auch in Zukunft begleiten.